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Lehrgang DGUV Regel 101-004

Lehrgang DGUV Regel 101-004

Lehrgang / Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 6A (ehemals BGR 128) zum Arbeiten in kontaminierten Bereichen inkl. Fachkunde nach TRGS 524. Der DGUV-Lehrgang Regel 101-004 6A (ehemals BGR 128) vermittelt alle nötigen Fachkenntnisse zum Arbeiten in kontaminierten Bereichen. Der Lehrgang umfasst außerdem die Fachkunde nach TRGS 524. Dies umfasst u.a. Sanierungen und Arbeiten sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz in kontaminierten Bereichen, die Sanierung von Gebäudeschadstoffen, Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und die Brandschadensanierung. Weitere Leistungen: Asbestuntersuchung (Bau), Schadstoffuntersuchung, Sanierungsberatung, Schimmelpilzuntersuchung in Gebäuden, Raumluftuntersuchung, Abfallmanagement, Analytik von Baustoffen, Prüfung von Baustoffen, Gefahrstoff-Management, Gefahrstoff-Recycling, Ingenieurbüros, Sachverständige für Abbrucharbeiten, Gutachten für Gefahrstoffe, Seminare, Sachverständige für Innenraumschadstoffe, Ingenieurbüros für Bauphysik, Gefahrstoffmessung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Abfallberatung
Brandschutz Schulung

Brandschutz Schulung

Brandschutzhelfer sind nicht nur verpflichtend für jedes Unternehmen, sondern können im Ernstfall helfen Leben zu retten. Nehmen Sie das Wohlergehen nicht auf die leichte Schulter, und lassen Sie bei uns Ihre Mitarbeiter ausbilden. Welche Aufgaben hat ein Brandschutzhelfer? Evakuierung und Menschenrettung Brandbekämpfung Einweisung der Hilfskräfte Allgemeine Unterstützung des Brandschutzbeauftragten Kenntnis über die fachlich korrekte Bedienung der Brandschutzeinrichtungen Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen Durchführung von Alarmübungen In welchen Abständen muss die Ausbildung wiederholt werden? Es empfiehlt sich, die Ausbildung zum Brandschutzhelfer alle 3-5 Jahre zu wiederholen. Je nach betrieblichen Anforderungen, kann es von Nöten sein, in der Gefährdungsbeurteilung ein kürzeres Intervall festzulegen. Rechtliche Grundlage DGUV-Information 205-023 Arbeitsschutzgesetz Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2
(Bio) Dattelsirup

(Bio) Dattelsirup

Dattelsirup ist einer der ältesten heute verfügbaren Süßstoffe, mit einem einzigartigen fruchtigen Eigengeschmack. Er verfügt über Vitalstoffe wie Kalium, Calcium, Magnesium, Eisen, Beta Carotin, Vitamin D, C, B3, B5, Folsäure, Phosphor und Natrium. Um Dattelsirup zu gewinnen, werden die Datteln mit etwas Wasser erhitzt, vermengt und durch einen Filter gepresst, um die Kerne und sonstige unlösliche Stoffe von dem Nektar zu trennen. Obwohl Dattelsirup in anderen Teilen der Welt schon seit Tausenden von Jahren bekannt ist, hat das Interesse an Dattelsirup in der westlichen Welt erst kürzlich zugenommen.
Schwefelsäure 49-50% (pH-Minus flüssig 49%)

Schwefelsäure 49-50% (pH-Minus flüssig 49%)

Hochkonzentriertes, flüssiges pH- Korrekturmittel zum Senken des pH-Wertes. Anteil Schwefelsäure ca. 49%. Entspricht DIN 19643 und DIN EN 15078. Verpackungseinheit: 25kg Kanister (Pfand) Artikelnummer: 30000042008
Schwefelsäure 37-38% (pH-Minus flüssig 37%)

Schwefelsäure 37-38% (pH-Minus flüssig 37%)

Konzentriertes, flüssiges pH-Korrekturmittel zum Senken des pH-Wertes. Geringe Chloridbelastung. Anteil Schwefelsäure ca. 37%. Verpackungseinheit: 25kg Kanister (Pfand) Artikelnummer: 30000012008